Ab dem 1.9.2004 ist es möglich, einzelne Mahnbescheid-Anträge mittels des Programms Online-Mahnantrag elektronisch und gänzlich beleglos über das Internet einzureichen.
Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere für solche Antragsteller, die nur gelegentlich einen Antrag einreichen, keine eigene Mahnsoftware besitzen und nicht schon am EDA-Verfahren teilnehmen.
Insgesamt sind folgende technische Voraussetzungen zur Antragstellung erforderlich:
- PC mit Internetzugang
- Internetbrowser mit aktivierten Javascript und Cookies
- Signaturkarte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur; eine Liste der vom Programm unterstützen Signaturkarten finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
- Kartenlesegerät; eine Liste der vom Programm unterstützen Kartenlesegeräte finden Sie auf der Seite egvp.de.
- Einmaliger kostenloser Download von Software (JAVA™ Web Start und die Signaturkomponente OptiMahnSign).
Wichtige Hinweise vor dem Start des online-Mahnantrages
Durch die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids wird ein gerichtliches Verfahren in Gang gesetzt.
Daher möchten wir Sie bitten, folgendes zu beachten:
Mit Eingang des Antrags bei Gericht werden Gerichtskosten fällig, die dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach dem Wert der Beträge, die als Hauptforderung in dem Antrag geltend gemacht werden.
Das System soll Ihnen als Hilfe bei der Erstellung des Antrags dienen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der von Ihnen gemachten und vom Programm überprüften Angaben sowie für die vom System vorgeschlagenen Daten kann aber nicht übernommen werden. Bitte prüfen Sie daher spätestens vor der Signatur und der Datenübertragung noch einmal gründlich, ob alle eingegebenen Daten korrekt sind.
Falls Ihnen das Mahnverfahren nicht bekannt ist, sollten Sie unbedingt die Hinweise zum automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren auf der Seite NRW.Justiz-Online lesen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen die für den Mahnbescheidsantrag notwendigen Angaben vorliegen. Dies sind insbesondere:
- die vollständigen Bezeichnungen und Anschriften von Antragsteller und Antragsgegner,
- die genauen Daten der geltend zu machenden Forderung (Beträge, Fälligkeitsdaten),
- Höhe und Laufzeiten eventueller Zinsansprüche,
- Art und Beträge von Nebenforderungen und Auslagen der bisherigen Rechtsverfolgung.
Fragen zum allgemeinen Verfahrensablauf und zum Online-Mahnantrag beantworten gerne auch die Ansprechpartner beim Zentralen Mahngericht.
Durch das Anklicken des folgenden Links https://www.online-mahnantrag.de wird das Programm zur Antragstellung geöffnet.
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